2010-11-03

Neue Online Form DS-160 für Visumsantragsteller

Nicht nur die Einführung von ESTA und die damit zusammenhängende Gebühr macht eine Reise in die U.S. nicht unbedingt einfacher, sondern auch die kürzlich eingeführte Pflicht aller Visaantragssteller, die Form DS-160 online auszufüllen.

Die US-Regierung hat entschieden, durch den Einsatz neuer Technologien die Effizienz und Genauigkeit des Visumsprozesses zu verbessern. Das DS-160 ersetzt die Formulare DS-156, DS-157 und DS-158 und soll laut Auskunft der offiziellen Pressemitteilung des U.S. amerikanischen Aussenministeriums auch die Umweltbelastung verringern, indem schrittweise ein papierloses Antragsverfahren eingeführt wird.

Seit ein paar Monate müssen daher alle Personen, die beispielsweise in Deutschland, der Schweiz oder Österreich ein US-Nichteinwanderungsvisum beantragen, das Antragsformular DS-160 online ausfüllen und einreichen. Das Formular ist auf den Webseite aller U.S. Konsulate in obigen Ländern verfügbar, oder auf www.travel.state.gov. abfragbar. Weltweit werden die U.S. Botschaften und Konsulate suksessiv die Bearbeitung auf das DS-160 Formular umstellen. Ob die Umstellung beim jeweils zuständigen Konsulat ausserhalb Deutschlands, der Schweiz oder Österreich’s erfolgt ist, lässt sich ebenfalls auf dem obigen link erfragen.

Grundsätzlich muss nun jeder, der ein Nichteinwanderungsvisum beantragen will, unabhängig von der Art des Visums, das er beantragt, das DS-160 online ausfüllen, bevor der Antragsteller einen Termin für ein Interview mit einem Konsularbeamten vereinbart. Das gilt nicht für Personen, die unter dem Visa Waiver Programm einreisen, also von der Visapflicht befreit sind. Diese müssen nur die Electronic System for Travel Authorization kurz “ESTA” beantragen.

Nachdem der Antragsteller das neue Formular DS-160 ausgefüllt und ein Foto hochgeladen hat, erfolgt die Antragseinreichung elektronisch und der Antragsteller und erhält eine einseitige Bestätigung, die ausgedruckt werden muss. Antragsteller müssen diese Bestätigung, den Zahlungsbeleg für die Visumgebühr, den Reisepass, ein Photo, und alle weiteren eventuell benötigten Dokumente, wie z.B. die Formulare DS-2019 (J Visa) oder I-20 (F Studentenvisum), zum Interviewtermin mitbringen.

Alle Fragen auf dem Formular DS-160 müssen vollständig und wahrheitsgemäß auf Englisch beantwortet werden; andernfalls kann es zu Bearbeitungsverzögerungen kommen.

Da das Antragsformular nicht online gespeichert werden kann, sollte der Antragsteller das Formular während der Bearbeitung auf dem Computer regelmäßig speichern. Die Dateneingabe wird nämlich automatisch unterbrochen, falls ca. 15 Minuten lang keine Aktivität stattfindet, oder – erfahrungsgemäss jedenfalls während der Einführungsphase – , wenn der Computer sich kurzfristig dazu entscheidet. Dieses automatische “Time Out” führt zum Verlust aller bereits eingegebenen Daten und in einigen Fällen auch der Geduld des Antragstellers.

Es empfiehlt sich, wegen eventueller Rückfragen des Konsulats, neben der Bestätigungsseite das gesamte Dokument abzuspeichern und auch dieses mit zu dem Interviewtermin zu bringen. Die Terminvereinbarung erfolgt nicht automatisch durch die elektronische Antragseinreichung, sondern nach wie vor entweder online oder durch den Visainformationsdienst.

Neben den erläuterten technischen Details der online Form werden detaillierte Angaben über den persönlichen und beruflichen Hintergrund des Antragstellers erfragt. In dem Zusammenhang kann es, natürlich abhängig vom konkreten Sachverhalt, notwendig sein weitere Erklärungen abzugeben. Im schlimmsten Fall besteht die Möglichkeit, dass dem Antragsteller das Visum verweigert wird. Daher ist ratsam, bei etwaigen Zweifeln vor Antragseinreichung qualifzierten Rechtsbeistand einzuholen.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://de.usembassy.gov/visas/ds160-faqs/

©Ellen von Geyso, PA