Über uns

Das U.S.-amerikanische Einwanderungsrecht ist für seine Komplexität und ständigen rechtlichen Veränderungen bekannt.

Ob eine Investition in den USA geplant ist, Personal entsandt werden soll oder eine Auswanderung/Einwanderung in Betracht kommt; die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften ist oft schwierig zu handhaben. Um die aus Gründen der Staatssicherheit eingeführten restriktiven Voraussetzungen der einwanderungsrechtlichen Antragsverfahren zu meistern, ist qualifizierter Rechtsbeistand notwendig.

Die in Miami, Florida ansässige Anwaltskanzlei Ellen von Geyso, P.A., vertritt Investoren, Firmen sowie Privatmandanten in sämtlichen Fragen des U.S.- amerikanischen Einwanderungsrechts und der damit oft zusammenhängenden Gesellschaftsgründung. Wir beraten in allen Visa Angelegenheiten, in Antragsverfahren für die Green Card und Einbürgerungen sowie der Einreichung von Aussetzungsanträgen („waiver“), sollten etwaige gesetzlich geregelte Ablehnungsgründe für ein Visum oder Ausweisungsgründe vorliegen.

Rechtsanwältin Ellen von Geyso ist in Deutschland und den USA zugelassen und berät daher auch in Fragen der doppelten Staatsangehörigkeit, bei Anträgen auf Erteilung von Beibehaltungsgenehmigung, Anträgen auf Wiedereinbürgerung bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, und im deutschen Ausländerrecht.

Neben dem ausländerrechtlichen Beratungsschwerpunkt der Kanzlei vertreten wir in den Bereichen Erbrecht (Florida und Deutschland), Vertragsrecht, und Prozessrecht.

Unser Ziel ist nicht Größe, sondern kompetent und mit hoher Qualität praxisnah und fachübergreifend zu beraten. Ellen von Geyso, P.A. bietet eine individuelle und persönliche Betreuung bei allen einwanderungsrechtlichen Antragsverfahren. Rechtliche Vertretung in U.S.-einwanderungsrechtlichen Angelegenheiten ist in allen US Staaten und vor U.S. Konsulaten weltweit möglich.