Besuchervisa

B-1/B-2

Das B Besuchervisum ist ein Nichteinwanderungsvisum für Einzelpersonen, die zeitweilig aus Geschäftsgründen (B-1) oder aus Privatzwecken (B-2) in die USA einreisen möchten. Das Visa Waiver Programm (VWP) steht Bürgern aus 35 Ländern einschließlich Deutschland, Schweiz und Österreich zur Verfügung. Die maximale Aufenthaltsdauer in den USA beträgt 90 Tage unter dem VWP und 180 Tage mit einem B-1/B-2 Visum. Ein B-1 Geschäftsvisum sowie das Visa Waiver Programm ermöglichen es dem Visumsinhaber geschäftlichen Tätikeiten in den USA nachzugehen, die nicht als Arbeit ( „employment“ ) einzustufen sind. Weder Besucher auf dem VWP noch B-1 Geschäftsreisende dürfen ohne ein entsprechendes Arbeitsvisum in den USA arbeiten.

Beispiele erlaubter Tätigkeiten in den USA für Visa Waiver- oder B-1-Einreisende sind:

  • Vertragsverhandlungen
  • Treffen und Beratung mit Geschäftspartnern
  • Teilnahme an Gerichtsprozessen/Rechtsstreitigkeiten
  • Teilnahme an Geschäftstagungen, Messen oder Ausstellungen
  • unabhängige Forschungstätigkeit
  • Investoren, die nach Investitionsmöglichkeiten in den USA suchen
  • Teilnahme an Vorstandsversammlungen („Board Meetings“)
  • Errichtung, Wartung oder Reparatur von Maschinen oder Industrieanlagen, die außerhalb der USA gekauft wurden (dieses muss Bestandteil des Kaufvertrags sein!)

Faktoren, die als Arbeitstätigkeit („employment“) in den USA zu werten sind, sind hingegen schwieriger zu definieren. Es kommt darauf an, ob beispielsweise die Aktivitäten in den USA vom ausländischen Arbeitgeber beaufsichtigt werden; ob Profite in den USA erzielt werden, und ob die Tätigkeit in den U.S. mit grundsätzlichen Handelsaktivitäten in den USA Hand in Hand geht. Derartige Faktoren sind auslegungsfähig und erfahrungsgemäß bewegen sich Geschäftsleute mit ihren Tätigkeiten in einer Grauzone, die immigrationsrechtlich oft nicht vertretbar sind.

Geschäftsvisa im Überblick