COVID-19-UPDATE Nr. 3 FÜR DEUTSCHE MIT WOHNSITZ IN DEN USA
Urlaubsreisen: Reisebeschränkungen für touristische Zwecke nach Deutschland
Zu den bevorstehenden Feiertagen sehen viele Deutsche in den USA einer Reise nach Deutschland entgegen. In dieser kurzen Übersicht möchten wir Ihnen Antworten und Hintergrundinformationen zu häufig gestellten Fragen (FAQs) über die aktuellen Reisebeschränkungen für touristische Reisen in die Europäische Union (EU) und spezifisch nach Deutschland geben. Dies dient nur der allgemeinen Information, ist nicht allumfassend und spiegelt die Fragen wider, die wir in unserer Kanzlei aus deutsch-amerikanischen Kreisen erhalten haben. Bitte beachten Sie, dass für Geschäftsreisen nach Deutschland andere Vorschriften gelten, die nicht Teil dieses Updates sind. Außerdem ist jeder Fall ist anders gelagert. Diese FAQs ersetzen daher keine Rechtsberatung und stellen den aktuellen Stand am 15. November 2020 dar. Wir hoffen, dass sie hilfreich sind.
1. Sind die Reisebeschränkungen für Reisen von den USA nach Deutschland nach wie vor in Kraft?
Ja. Die Vereinigten Staaten stehen nicht auf der von der EU veröffentlichten Positivliste, sondern gehören derzeit zu dem von der EU definierten Risikogebiet. Dementsprechend sind die Einreisemöglichkeiten nach Deutschland aus den USA aktuell beschränkt.
Generell dürfen Personen, die ihren Wohnsitz in einem Drittstaat haben, der nicht auf der Positivliste aufgeführt ist, nur in dringenden, notwendigen Fällen nach Deutschland einreisen. Diese Einreisebeschränkungen gelten nicht für deutsche Staatsangehörige oder Staatsagehörige eines EU-Mitgliedsstaats. EU-Staatsbürger und ihre unmittelbaren Familienangehörigen oder Staatsangehörige aus Drittländern, die eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland oder einen Mitgliedstaat der EU besitzen, sind ebenfalls von diesen Beschränkungen ausgenommen. Informationen zu weiteren Ausnahmeregelungen finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium des Innern (BMI).
2. Ich bin deutscher Staatsangehöriger. Darf ich nach Deutschland einreisen?
Ja, deutsche Staatsangehörige mit einem gültigen deutschen Reisepass dürfen nach Deutschland einreisen. Seit dem 8. November 2020 müssen sich jedoch alle, die nach Deutschland einreisen möchten, vor Reiseantritt online anmelden, wenn sie sich innerhalb von 10 Tagen unmittelbar vor der geplanten Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Die USA gelten wie erläutert derzeit als Risikogebiet. Bei der Einreise nach Deutschland muss der Nachweis dieser Anmeldung vorgelegt werden.
3. Ich bin deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in den USA. Mein Ehepartner (und/oder meine Kinder) sind US-Staatsbürger. Dürfen wir über Feiertage nach Deutschland einreisen?
Ja, unmittelbare Familienangehörige, die sogenannte „Kernfamilie“ eines deutschen Staatsangehörigen dürfen zu kurzfristigen Familienbesuchen nach Deutschland einreisen, und zwar unabhängig davon, ob dies zusammen mit dem deutschen Staatsangehörigen geschieht oder nicht. Zur Kernfamilie gehören Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, minderjährige Kinder oder die Eltern minderjähriger Kinder.
4. Welche Unterlagen muss ich bei der Einreise nach Deutschland als unmittelbarer Familienangehöriger vorlegen?
Unmittelbare Familienangehörige eines deutschen Staatsangehörigen müssen bei der Einreise nach Deutschland einen gültigen Reisepass sowie die Anmeldung für Reisende aus Risikogebieten vorlegen (siehe oben FAQ 2). US-Staatsbürger, die zu Familienbesuchen nach Deutschland reisen, benötigen kein Visum. Für Staatsangehörige anderer Länder besteht unter Umständen eine Visumspflicht. Darüber hinaus müssen die unmittelbaren familiären Beziehungen durch beurkundete Unterlagen nachgewiesen werden. Diese Unterlagen müssen entweder legalisiert oder mit einer Apostille versehen sein, die die Beurkundung der Unterlagen bestätigt.
Nachweise einer unmittelbaren Familienbeziehung sind Heiratsurkunden oder Urkunden über eingetragene Lebenspartnerschaften, Geburtsurkunden und notariell beglaubigte Auszüge aus einem Familienstammbuch oder Personenstandsregister.
Die endgültige Entscheidung über eine Einreise nach Deutschland obliegt in jedem Fall den Grenzkontrollbeamten der deutschen Bundespolizei.
5. Ich bin US-Bürger und mein Freund oder Freundin lebt in Deutschland. Ist der Besuch über die Feiertage erlaubt? Welche Dokumente muss ich vorlegen?
Ja, sofern die folgenden Anforderungen erfüllt sind: Sie leben in einer langfristigen Beziehung und haben Ihren deutschen Partner oder Partnerin in Deutschland kennengelernt, oder sich in jüngster Zeit einen gemeinsamen Wohnsitz außerhalb Deutschlands geteilt. Folgenden Dokumente müssen bei der Einreise vorgelegt werden:
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- Ein gültiger Reisepass, gegebenenfalls mit Visum sowie Nachweis der Einreiseanmeldung vor Reiseantritt (siehe oben FAQ 2)
- Ein Einladungsschreiben Ihres deutschen Freundes oder Freundin zusammen mit Kopien der deutschen Ausweispapiere
- Eine gemeinsam unterzeichnete Erklärung, die den Bestand der Beziehung bestätigt, zusammen mit den Kontaktdaten beider Parteien. Ein entsprechender Vordruck kann auf der Seite des BMI heruntergeladen werden.
6. Ich bin US-Bürger ohne unmittelbare Familienangehörige in Deutschland, möchte aber über die Feiertage Verwandte besuchen. Darf ich nach Deutschland einreisen?
Unter gewissen Umständen ist die Einreise nach Deutschland gestattet. Im Allgemeinen ist eine Einreise nach Deutschland aber auf unmittelbare Familienangehörige beschränkt. Die Einreise nach Deutschland für Verwandte ersten und zweiten Grades, die Staatsbürger eines Drittlands sind, ist nur bei dringenden familiären Gründen möglich. Zu den Familienangehörigen ersten und zweiten Grades gehören erwachsene Kinder, Eltern erwachsener Kinder, Geschwister und Großeltern.
Als „dringende familiäre Gründe“ für eine Einreise gelten Geburten, Hochzeiten, Todesfälle oder Beerdigungen sowie ein schwerer Krankheitsfall eines Familienmitglieds ersten oder zweiten Grades. Bei der Einreise nach Deutschland muss ein Nachweis über den dringenden familiären Grund vorgelegt werden.
Eine Einreise nach Deutschland ist für Staatsangehörige aus Drittländern, die entfernte Familienmitglieder besuchen möchten, aber weder unmittelbare Familienangehörige noch Familienangehörige ersten oder zweiten Grades sind, derzeit nicht gestattet.
7. Ich bin Inhaber eines E-1/E-2 Visums und deutscher Staatsangehöriger. Darf ich nach einem Besuch in Deutschland wieder in die USA einreisen?
Gemäß der Proklamation des US-Präsidenten Nr. 9993 vom 11. März 2020 ist Personen, die sich innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in die USA im Schengen-Raum aufgehalten haben, derzeit die Einreise in die USA untersagt. Dieses „Schengen-Reiseverbot“ bleibt bis zu seiner Aufhebung durch den Präsidenten in Kraft. Es gibt aber Ausnahmereglungen. Einzelheiten dazu finden Sie auf unserer Webseite. Natürlich können Sie sich mit Ihren Fragen auch direkt an uns wenden.
8. Wer trifft die endgültige Entscheidung, die Einreise nach Deutschland zuzulassen?
Die mit Grenzschutz und Passkontrolle beauftragte Behörde ist die deutsche Bundespolizei. Die endgültige Entscheidung über eine Einreise nach Deutschland obliegt in jedem Fall deren Grenzkontrollbeamten. Fragen an die Bundespolizei zu einer geplanten Einreise nach Deutschland können Sie hier stellen.
9. Darf ich im Transit durch Deutschland reisen?
Ja. Im Allgemeinen wird Staatsangehörigen von Ländern außerhalb der EU, also Drittstaaten, empfohlen, direkt in ihr endgültiges Bestimmungsland zu reisen. Angehörige aus Drittstaaten dürfen jedoch zum Zweck einer Weiterreise in einen anderen Schengen-Mitgliedstaat oder in das Vereinigte Königreich durch Deutschland reisen, vorausgesetzt dass
- der Durchreisende unverzüglich weiter in sein endgültiges Bestimmungsland weitereist und
- dem Durchreisenden die Einreise in das Bestimmungsland oder ein anderes Transitland gestattet ist.
Angehörige aus Drittstaaten können auf dem Luftweg nach Deutschland einreisen und dürfen auf dem Landweg in ihr Bestimmungsland weiterreisen. Bei der Einreise nach Deutschland im Transit muss der Nachweis erbracht werden, dass die beiden oben genannten Bedingungen für den Transit durch Deutschland vorliegen. Nachweise wie Flugtickets oder andere Reisedokumente und Unterlagen erfüllen diese Auflagen, wenn sie von den zuständigen Behörden des Ziellandes und/oder eines zusätzlichen Transitlandes ausgestellt sind und die Unbedenklichkeit einer Einreise bestätigen.
10. Welche Quarantänevorschriften gelten für Deutschland?
Unlängst wurden die Quarantänevorschriften erheblich modifiziert. Die wesentlichsten Änderungen sehen vor, dass seit dem 8. November 2020 alle Personen, die nach Deutschland einreisen möchten, sich vor Reiseantritt online anmelden müssen, sofern sie sich zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb von 10 Tagen unmittelbar vor dem Einreisezeitpunkt in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Die USA sind derzeit ein Risikogebiet. Bei der Einreise nach Deutschland muss der Nachweis dieser Anmeldung vorgelegt werden.
Darüber hinaus müssen sich Reisende unmittelbar zu Ihrem Aufenthaltsort in Deutschland begeben, und dort für 10 Tage in Selbstquarantäne gehen.
Personen, die nach 5 Tagen Quarantäne einen negativen Covid-19-Test vorlegen, können die Selbstquarantäne vorzeitig beenden.
Im November 2020 dürfen Hotels und andere Beherbergungsbetriebe in Deutschland Touristen keine Übernachtungsmöglichkeiten anbieten.
Die einzelnen Bundesländer haben zusätzliche COVID-Vorschriften und -Anforderungen. Allen Reisenden wird daher empfohlen, diese auf der Webseite des jeweiligen Bundeslandes einzusehen.
* Update: am 20.11.2020 hat das OVG Münster wesentliche Teile der nordrhein-westfälischen Coronaeinreiseverordnung in Bezug auf Ein- und Rückreisende vorläufig außer Vollzug gesetzt.