Das H-1B Visum: Können Sie es beantragen?
Viele möchten den Traum, in den USA zu leben und zu arbeiten verwirklichen. Das „Visa Waiver Program“ befreit zwar von der Visapflicht, wenn der USA Aufenthalt 90 Tage nicht übersteigt, eine Arbeitserlaubnis erlangt man dadurch aber nicht. Das amerikanische Einwanderungsgesetz enthält verschiedene Visa-Kategorien, die beispielsweise den Transfer multinationaler Manager und Geschäftsführer (L-1) ermöglichen, sowie Investoren aus Vertragsstaaten (E-1) und qualifizierten Fachkräften (H-1) das Arbeiten in den USA erlaubt.
Eine Möglichkeit stellt das H-1B Visum dar; ein Nichteinwanderungs-Arbeitsvisum für Ausländer, die als Minimum einen amerikanischen Bachelor oder equivalenten Abschluss besitzen und die temporär in einem qualifizierten Fachberuf arbeiten können. Fehlt ein solcher, so kann der Abschluss durch entsprechende Berufserfahrung ersetzt werden. Ein qualifizierter Fachberuf liegt vor, wenn ein besonders qualifiziertes Wissen nachgewiesen wird. Ingenieure, Mediziner, Buchhalter, Anwälte, Betriebswirtschaftler sind nur Beispiele für eine Vielzahl qualifizierter Fachberufe. Nur ein Arbeitgeber in den USA kann den Antrag stellen. Der Arbeitgeber stellt zunächst eine sogenannte „Labor Condition Application“ (LCA) beim Arbeitsamt, wo unter anderem die Zahlung des marktüblichen Gehaltes bestätigt wird, womit die amerikanischen Arbeitnehmer geschützt werden sollen. Dann muss der Arbeitgeber einen Antrag auf Erteilung des H-1B Visums bei der Einwanderungsbehörde einreichen, dem, sofern keine Befreiung vorliegt, eine Gebühr von $1000.00 beigefügt wird. Liegen die Voraussetzungen vor, wird das H-1B Visum auf zweimal 3 Jahre erteilt. Verlängerungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Nachteil ist, dass pro Jahr nur eine bestimmte Anzahl H-1B Visa ausgegeben wird. In 2001, 2002 und 2003 wurde die Quote auf 195.000 pro Jahr erhöht, fiel danach aber wieder auf eine jährliche Quote von 65.000 pro Jahr, wobei es Ausnahmeregelungen gibt, für Personen die nicht unter die Quote fallen. Positiv ist zu vermerken, dass das Gesetz den Jobwechsel in den USA für Personen, die bereits in H-1B Status sind erleichtert. Dazu muss
- man rechtmässig in die USA eingereist sein,
- man der Begünstigte eines rechtmässigen H-1B Antrages für einen neuen Arbeitgeber sein, welcher vor Ablauf der bereits genehmigten Aufenhaltserlaubnis eingereicht wurde, und
- man nicht ohne Arbeitserlaubnis in den USA gearbeitet haben.
Liegen diese Voraussetzungen vor, so kann der Antragsbegünstigte mit der neuen Beschäftigung bereits zum Zeitpunkt der Antragseinreichung beginnen. Nach der alten Gesetzgebung musste der Begünstigte den positiven Bescheid der Einwanderungsbehörde abwarten und hat so oftmals viel Zeit und Geld verloren.
Die Möglichkeiten in den USA zu arbeiten und geschäftlich tätig zu werden sind aufgrund der Quote zwar begrenzt; das H-1B Visa stellt aber nur eine der vielen Möglichkeiten dar, die das Arbeiten in den USA für Entrepreneure, internationale Führungskräfte und qualifiziertes Fachpersonal ermöglicht. Dieser Artikel gibt selbstverständlich lediglich generelle Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Von Ellen von Geyso*
*Die Autorin Ellen von Geyso, LL.M. ist in Deutschland und Florida zugelassene Rechtsanwältin. Dieser Artikel stammt vom Februar 2009 und ist eine aktualisierte Version eines Artikels erschienen im FLWelt 2/2001, S. 32