Das O-1 Visum: Unterschätzen Sie sich nicht!
Möchte man in den USA leben, braucht man ein entsprechendes Visum. Neben vielen anderen Visa gibt es die sogenannte O-1 Visa-Kategorie, welche auf talentierte oder mit Preisen ausgezeichnete Personen Anwendung findet. O-1 Visa stellen insbesondere für Künstler, Athleten, Entertainer, und Geschäftsleute ohne Studienabschluss eine Alternative dar und umfassen auch Wissenschaftler und Lehrkräfte. Vorteil der O-Visa ist auch, dass die jährliche Ausgabe nicht zahlenmässig begrenzt ist.
Personen der Wissenschaft, Kunst, Geschäftswelt oder Athleten müssen „aussergewöhnliche Fähigkeiten“, durch erzielte internationale und nationale Anerkennung, vorweisen. Dazu muss der Nachweis geführt werden, dass der Antragsteller zu den wenigen in seinem Berufsfeld gehört, die ganz spezielle Kenntnisse besitzen. Hat man den Nobel Preis oder einen ähnlich hochanerkannten Preis gewonnen, so ist dieser Nachweis erfolgt. Gehört man zu den vielen, die nicht einen solchen erhalten haben, so ist die Vorlage von mindestens drei der folgenden Voraussetzungen erforderlich:
- Erhalt eines international/national ankannten Preises oder einer Auszeichnung für besondere Fähigkeiten im entsprechendem Fachgebiet;
- Vereinsmitgliedschaften, welche lediglich Mitgliedern mit außergewöhnlichem Leistungsnachweis zugänglich sind;
- Veröffentlichungen über den O-1 Visa Kandidaten in berufsspezifischen, einflussreichen Handelszeitungen oder anderen wichtigen Medien;
- Ausschuss/Kommissions-Teilnahme, bei der die Arbeit anderer im gleichen Fachgebiet beurteilt wurde;
- Wissenschaftliche, lehrende oder geschäftsbezogene Beiträge von wesentlicher Bedeutung;
- Wissenschaftliche Artikel in berufsbezogenen Journals oder anderen wesentlichen Medienträgern;
- Gegenwärtige oder vergangene Arbeitstätigkeit in einer unentbehrlichen Position in einem bekannten Unternehmen;
- Hohes Gehalt oder andere Vergütung.
Das Einwanderungsrecht erlaubt auch die Vorlage von „vergleichbaren Nachweisen“, womit diese Visa-Kategorie etwas flexibler wird.
Der Schlüssel zum Erfolg bei dieser Visa Kategorie liegt in der Definition des Berufsfeldes für den O-1 Visums-Antrag. Es ist einfacher, den Antrag zu dokumentieren, wenn die Spezialisierung eng definiert ist, als wenn sie weitläufig gefasst ist. So ist beispielsweise ein Professor für Quantum-Mathematik leichter unter diese Kategorie zu bringen, als ein Professor für Mathematik.
Für Künstler und Entertainer liegt der Standard der „außergewöhnlichen Fähigkeiten“ etwas niedriger. Auch hier listet das Gesetz verschiedene Dokumentierungsmöglichkeiten auf. Generell muss jedoch der Künstler oder Entertainer sehr erfolgreich sein, und Fähigkeiten besitzen, die weit über dem durchschnittlichen Befähigungen und Standards im entsprechenden Berufszweig liegen. In Kürze: man muss sehr prominent sein. Künstler und Entertainer in der Film/TV Produktions-Industrie wiederum müssen generell so bekannt sein, dass die Person in der Film/TV-Industrie als „außergewöhnlich“, „bedeutend“, oder „führend“ anerkannt ist. Die O-1 Visa-Kategorie bietet also eine Alternative, um in den USA zu leben.
Dieser Artikel gibt selbstverständlich lediglich generelle Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
*Die Autorin Ellen von Geyso, LL.M. ist Deutschland und Florida zugelassene Rechtsanwältin. Artikel veröffentlicht in Florida World 3/2001 S. 47