2009-09-09

E-2 Investorenvisum

Die USA als typisches Einwanderungsland bestehen noch immer. Das US-Einwanderungsrecht wird jedoch immer strenger. Der Traum, in den USA zu arbeiten und zu leben lässt sich trotzdem in vielen Fällen durch ein entsprechendes Visum verwirklichen. Für den ausländischen Investor von besonderer Bedeutung ist das E-2 Visum.

Das sogenannte E-2 Treaty Investor Visum kommt für Antragsteller in Betracht, die in den USA investieren möchten. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dem Antragsteller um ein Unternehmen oder eine Privatperson handelt. Auch Familienmitglieder sind zur Einreise berechtigt und auch Ehegatten dürfen in den USA arbeiten. Der Visumantrag wird beim zuständigen US-Konsulat im Ausland gestellt und entschieden.

Der Investor muss die Staatsangehörigkeit des ensprechenden Vertragspartner-Staates besitzen. Deutschland, Österreich und die Schweiz sind Vertragspartner dieses Abkommen mit den USA. Familienmitglieder müssen die Staatsangehörigkeit des enstsprechenden Vertragsstaates nicht innehaben.

Das E-2 Visum verlangt nach einer Investition, die den erfolgreichen Betrieb des Unternehmens gewährleistet. Hierfür gibt es keine harten Zahlengrenzen. Grundsätzlich muss der Prozentsatz der Investition für ein kleineres Unternehmen größer sein als der Prozentsatz der Investition für ein größeres Unternehmen.

Die unternehmerische Tätigkeit muss eine aktive Investition sein. Spekulative Geschäfte sind ausgeschlossen. Kauft ein Investor drei Apartments, würden reine Mieteinnahmen ohne Mitarbeit eine passive Investition darstellen. Der Investor bzw. Antragsteller sollte daher eine aktive Verwaltungs- und Vermietungstätigkeit übernehmen.

Der Unternehmer muss nachweisen, dass es sich um ein rentables Unternehmen handelt, das heißt Profit und Gewinnerwirtschaftung sollen zum Ziel der Investition gemacht werden. In der Praxis bedeutet dies, dass dem Antrag ein Geschäftsplan beigefügt werden sollte, der aufzeigt, dass in den kommenden fünf Jahren das Unternehmen dem Antragsteller und seiner Familie ein ausreichendes Einkommen einbringt. Der Nachweis der Rentabilität kann auch durch die Darlegung eines Nutzens des Unternehmens für die USA aufgezeigt werden. Dazu zählt beispielsweise die Schaffung neuer Arbeitsplätze.

Im Gegensatz zur früheren gesetzlichen Regelung wird der Nachweis einer finanziellen Unabhängigkeit von der Investition, wie beispielswiese die Möglichkeit des Investoren auf andere Geldmittel zurückgreifen zu können, nicht mehr akzeptiert. Letztendlich muss der Investor Kontrolle über die Investition ausüben und in die USA einreisen, um die Investition zu beaufsichtigen und weiterzuentwickeln. Ist der Antragsteller nicht der Hauptinvestor, so sollte dieser in einer geschäftsführerähnlichen Funktion oder einer Position, die besondere Qualifikationen erfordert, tätig sein. Der Antrag wird vom Konsulat nur mit einem persönlichen Interview beschieden. Der Inhaber des E-2 Visums wird für ein Maximum von zunächst zwei Jahren die Einreisegenehmigung erhalten. Wichtig ist es, auf das Ablaufdatum des Passes zu achten. Der Artikel stellt lediglich Grundsätze dar und gibt keine vollständige Rechtsauskunft.

https://travel.state.gov/content/travel/en/us-visas/visa-information-resources/fees/treaty.html

* Die Authorin ist zugelassene Rechtsanwältin in Hamburg und Florida. Rechtliche Vertretung in immigrationsrechtlichen-Angelegen in allen US Staaten und Konsulaten weltweit moeglich. Sie kann via info@vongeyso.comerreicht werden.