2016-09-30

Erben In Florida

FAQ zum Florida Erbrecht *

  1. Was ist ein Testament?

    Ein Testament ist eine letzwillige Verfügung, die vom Erblasser und Zeugen unterzeichnet ist und den gesetzlichen Formvorschriften von Florida entspricht. Florida akzeptiert im Gegensatz zu Deutschland keine handschriftlich angefertigten Testamente. In seinen Testament kann der Erblasser die Begünstigten benennen, denen er seine Vermögenswerte vererben möchte. Der Erblasser kann auch einen sogenannten „personal representative“ (eine Art Nachlassverwalter) benennen, um den Nachlass in Florida abzuwickeln.Wenn der Erblasser testamentarisch einen Personal Representative benennt und das Testament den gesamten Nachlass regelt, ist das Testament gegenüber den sonstigen gesetzlichen Vorschriften vorangig. Liegt hingegen kein wirksames Testament vor, ist kein Personal Representative benannt, oder ist dieser nicht zu seiner Amtsausübung bereit, wird vom Gericht ein personal representative bestellt.

  2. Was passiert, wenn es kein Testament gibt?

    Wenn jemand ohne ein gültiges Testament verstirbt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein (sog. „Intestate“). Selbst in dieser Situation fallen fast nie Nachlassgegenstände dem Staat zu; das passiert nur wenn keine Erben auffindbar sind. „Erben“ sind die Personen, die mit dem Erblasser verwandt sind. Die gesetzliche Erbfolge ist in Florida wie folgt geregelt:

    • Wenn der Erblasser durch seinen oder ihren Ehepartner überlebt wurde und es keine lebenden Abkömmlinge gibt, erhält der überlebende Ehegatte des Erblassers alles.
    • Wenn der Erblasser durch seinen oder ihren Ehepartner überlebt wurde, und es gibt gemeinsame Abkömmlinge (Abstammung in gerader Linie, also Kinder, Enkel etc.) und der überlebende Ehegatte hat keine weiteren lebenden Abkömmlinge (die nicht auch Abkömmling des Erblassers sind), so erhält der überlebende Ehegatte alles.
    • Wenn der Erblasser durch seinen oder ihren Ehepartner überlebt wurde und es gibt gemeinsame Abkömmlinge (Abstammung in gerader Linie), aber der überlebende Ehegatte hat andere eigene lebende Abkömmlinge (wie es in Zweitehen oft der Fall ist), erhält der überlebende Ehegatte die Hälfte des Nachlasses und die Nachkommen des Erblassers teilen sich die verbleibende Hälfte (sogenanntes „per stirpes“ ählich dem deutschen Stammesprinzip).
    • Wenn der Erblasser unverheiratet war, geht das Erbe auf seine Abkömmlinge über. Die Aufteilung erfolgt auch hier nach Stämmen.
    • Wenn es keinen überlebenden Ehegatten und keine geradlinigen Abkömmlinge gibt, dann geht das Erbe auf geradlinigen Vorfahren (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, etc.) und die Verwandtschaft (Geschwister, Tanten, Onkel, usw.) über. Dies bedeutet konkret, dass, wenn die Eltern des Erblassers noch am Leben sind, diese gesetzliche Erben werden. Sind die Eltern bereits verstorben sind die Geschwister gesetzliche Erben.
    • Wenn keine der oben genannten Erben vorhanden sind, dann fällt der Nachlass an die Erben von den Großeltern des Erblassers (nach Stämmen), wobei die eine Hälfte des Nachlasses an die Verwandten des Erblassers mütterlicherseits geht und die andere Hälfte an die Verwandten des Erblassers väterlicherseits. Gibt es auf einer Seite keine Verwandten, fällt der gesamte Anteil auf eine Seite.

    Es gibt einige Ausnahmen zu der gesetzlichen Erbfolge. Dazu gehören insbesondere das gemeinsam genutzte Haus (sog. „Homestead exemption“), persönliches Eigentum, und eine gesetzliche Gewährung an die überlebenden Ehepartner und alle Erben in aufsteigender und absteigender Linie, die vom Erben unterstützt worden sind.

  3. Was bedeutet ein Nachlassverfahren (probate) und warum ist es notwendig?

    Probate ist ein vom Gericht überwachte Verfahren und dient der Nachlassabwicklung, also Ermittlung und Erfassung der Vermögenswerte, Zahlung der Schulden und Verteilung des Vermögens an die Begünstigten des Erblassers. Vorranig werden zunächst die Kosten des Verfahrens bezahlt, dann die ausstehenden Gläubigerforderungen befriedigt und der Rest wird an die Begünstigten des Erblassers verteilt. Die gesetzlichen Vorschriften finden sich in den Kapiteln 731 bis 735 der Florida Statutes und die Verfahrensvorschriften in den Florida Probate Code Rules, Part I und II (Rules 5.010-5.530).Es gibt zwei Arten der Nachlassverwaltung in Florida: die formelle Verwaltung („formal administration“) und ein abgekürztes Verfahren („summary administration“). Bei sehr geringwertigen Nachlässen besteht noch die Möglichkeit einer „Disposition of Personal Property without administration“, also eine aussergerichtliche Nachlassabwicklung. Diese FAQ beschreibt nur das formelle Nachlassverfahren in Florida.Das Nachlassverfahren (Probate) ist notwendig, um den Nachlass ordnungsgemäss abzuwickeln, Eigentum rechtmässig zu übertragen und alle finanziellen Angelegenheiten des Erblassers den Florida Gesetzen entsprechend abzuschließen.

  4. Was für Gegenstände fallen in das Nachlassverfahren?

    Nur solche Nachlassgegenstände fallen in Probate, welche im Alleineigentum des Erblassers standen, oder – falls im gemeinschaftlichen Eigentum mit anderen Personen – nicht automatisch auf den überlebenden Miteigentümer übergegangen sind.Zum Beispiel:

    • Ein Bankkonto im Namen des Erblassers gehört zum Probate. Ist hingegen ein Begünstigter für den Eintritt des Todes bezeichnet, geht das Konto auf den Begünstigten über und fällt nicht in das Nachlassverfahren.
    • Eine Lebensversicherung, die zahlbar an einen bestimmten Empfänger ist, fällt nicht in das Nachlassverfahren.
    • Immobilien im alleinigen Namen des Verstorbenen oder die im Miteigentum gehalten werden (sog. „Tenancy in common“) fallen in das Probate Verfahren, sofern es sich nicht um das Eigenheim handelt („homestead exemption“). Immobilien hingegen, die in Miteigentum mit einem Anwachsungsrecht stehen (In Florida „Tenancy in common with rights of survivorship“ genannt) fallen nicht in das probate Verfahren.

    Diese Liste ist natürlich nicht abschließend, sondern dient nur der Veranschaulichung.

  5. Wer ist am Nachlassverfahren beteiligt?

    Abhängig vom Einzelfall, können folgenden Beteiligte involviert sein:

    • Geschäftsstelle des Circuit Court in dem Bezirk, wo der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen ansässig war.
    • Circuit Court Richter.
    • Personal Representative (oder Executor).
    • Rechtsanwalt, die den Personal Representative oder Executor rechtlich beraten und vertreten.
    • Gläubiger, die Ansprüche anmelden.
    • Internal Revenue Service (IRS), das US Finanzamt.
  6. Wer kann als Personal Representative benannt werden?

    Der Personal Representative kann eine Privatperson, Bank, oder Treuhandgesellschaft sein. Ist im Testament kein Personal Representative genannt, kann dieser gerichtlich bestellt werden.Um sich zu als Personal Representative zu qualifizieren, muss man entweder in Florida ansässig sein, oder unabhängig von Wohnort, ein Ehepartner, Geschwisterteil, Elternteil, Kind oder anderer naher Verwandter des Erblassers sein. Erfüllt man diese Voraussetzung nicht, erlaubt das Florida Gesetz es nicht als Personal Representative tätig zu werden.

  7. Was darf der Personal Representative tun?

    Der Personal Representative ist dazu verpflichtet den Nachlass entsprechend der Florida Rechtsvorschriften abzuwickeln. Seine Tätigkeit wird vom zuständigen Gericht überprüft und der Personal Representative ist potentiell schadensersatzpflichtig.

  8. Wie lange dauert ein Nachlassverfahren?

    Die Dauer eines Nachlassverfahrens richtet sich grundsätzlich nach den Umständen des Einzelfall, aber Nachlassverfahren in den USA sind für die Erben aus Deutschland of langwierig und zeitraubend.

  9. Warum benötigt persönliche Vertreter einen Anwalt?

    Ein Personal Representative sollte immer einen qualifizierten Anwalt engagieren, um ihn bei der Verwaltung und Nachlassabwicklung zu beraten; in den meisten Fällen ist der Personal Representative nicht mit den entsprechenden Verfahrensvorschriften vertraut. So ist in Florida die Nachlassabwicklung durch einen „Personal Representative“ in jedem Falle unabdingbar. In Deutschland hingegen sind Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung eher die Ausnahme.

  10. Wie kann ich ein langwieriges probate Verfahren am Besten vermeiden ?

    Probate Verfahren lassen sich durch eine entsprechende Nachlassplanung vermeiden. Ellen von Geyso, PA berät in erbschaftsrechtlichen Angelegenheiten in Florida. Rechtanwältin Ellen von Geyso ist in Florida und Deutschland als Anwältin zugelassen und mit beiden Rechtsgebieten vertraut. Wir arbeiten dabei eng mit auf internationalem Steuerrecht spezialisierten Kanzleien in Hamburg und Florida zusammen.

*Der Inhalt der FAQ stellte nur generelle Grundsätze dar und ersetzt keine Rechtsberatung.

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