Neue Richtlinien für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
Am 8. März 2021 veröffentlichte das US Generalkonsulat neue Richtlinien für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen. Nach einem vom AmCham Germany in Zusammenarbeit mit der US-Botschaft in Berlin und dem US-Konsulat in Frankfurt veranstalteten Webinar am 22. März 2021 wurde freundlicherweise die Zusammenfassung der Details der Präsentation ausgehändigt.
Wir haben die Zusammenfassung ins deutsche übersetzen lassen.
Status update vom 10. April 2021: Die Zusammenfassung vom 8. März ist teils überholt. Sie nimmt noch Bezug auf den Präsidialerlass (Presidential Proclamation „P.P.“) 10052, welche zum 31.3.2021 aus Kraft getreten ist. P.P. 10052 hat die Einreise bestimmter H-1B, H-2B, J (für bestimmte Kategorien innerhalb des Austauschbesucherprogramms) und L-Nichteinwanderer vorübergehend ausgesetzt.
Wenn Ihr Visumantrag unter P.P. 10052 abgelehnt worden ist, müssen Sie sich erneut bewerben und eine neue Anmeldegebühr zahlen. Wenn Sie sich für eine erneute Bewerbung entscheiden, müssen Sie eine der NIE-Kategorien (National Interest Exception) unter P.P. 10143, wie in der Zusammenfassung beschrieben erfüllen. Bitte kontaktieren Sie uns bei konkreten Fragen.