UNTERSTÜTZUNG FÜR EB-5-INVESTOREN
Das EB-5-Programm für Investorenvisa bietet Ausländern eine Gelegenheit, den amerikanischen Traum zu verwirklichen. Die Struktur des Programms ist jedoch so, dass dieser Traum für viele Investoren mit Einwanderungswunsch zu einem finanziellen oder rechtlichen Albtraum werden kann. In der Tat sind die Bedenken hinsichtlich des Programms so groß, dass die US-Senatoren Leahy und Grassley Ende 2019 den „EB-5 Reform and Integrity Act of 2019“ (S. 2540) einführten. Zur dieser Gesetzgebung machte Senator Grassley folgende Anmerkung: „Seit vielen Jahren habe ich Bedenken hinsichtlich des grassierenden Missbrauchs und Betrugs im EB-5-Programm geäußert.“ Der Fall des berüchtigten Projekts „Jay Peak“ liefert mehr als genug Beweise, um zu zeigen, dass diese Bedenken berechtigt sind. In diesem Fall beschuldigten die Staatsanwälte die Förderer und Manager von Jay Peak, mehr als ein Jahrzehnt lang 200 Millionen US-Dollar an Investorengeldern missbraucht zu haben zu haben. Im Rahmen von COVID-19 gab es sogar Stimmen, die dem Präsidenten der USA die temporäre Abschaffung des EB-5 Programms nahelegten.
Ein strukturelles Problem des EB-5-Programms besteht darin, dass Investoren häufig aus Einwanderungsgründen die Investitionsentscheidung treffen und die zugrunde liegende Geschäfts- oder Finanzstruktur des EB-5-Projekts weniger berücksichtigen. Investoren erfahren häufig von ihrem Einwanderungsberater von EB-5-Investitionsmöglichkeiten. Der Einwanderungsberater hilft dann bei der Vorbereitung des Einwanderungsantrags I-526 des Investors. Nachdem dieses Formular eingereicht wurde, wird das Engagement des Einwanderungsbeauftragten mit dem Investor abgeschlossen. Der ausländische Investor hat dann keinen qualifizierten Anwalt mehr, der bei der Überwachung und Verwaltung einer erheblichen Investition in ein Unternehmen behilflich ist, über das er nur sehr wenig weiß. Dann beginnen die Probleme.
Angesichts der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Belastungen in der Weltwirtschaft gehen wir davon aus, dass Probleme mit vielen EB-5-Projekten leicht erkennbar werden. Wenn sich herausstellt, dass ein EB-5-Projekt in finanzielle Schwierigkeiten oder andere Schwierigkeiten gerät, möchten EB-5-Investoren eher früher als später handeln. Am wichtigsten ist, dass jeder EB-5-Investor bewerten muss, ob jetzt Maßnahmen ergriffen werden können, um seine Investition zu schützen, damit sich der EB-5-Investor letztendlich für die Genehmigung seiner I-829-Petition qualifizieren und seine oder ihre Investition.
Wir haben Erfahrung in der Vertretung von EB-5-Investoren in schwierigen EB-5-Projekten. Da diese Bewertungen sehr zeitaufwändig und zeitkritisch sein können, empfehlen wir betroffenen Anlegern, sich unverzüglich mit uns in Verbindung zu setzen.