2009-09-04

Verliebt, verlobt, verheiratet…. Antragsformulare!

Plant man sich auf Dauer in den USA aufzuhalten, kommt es natürlich zum Problem des Aufentaltsrechts in den USA. Unweigerlich stellt sich die Frage „Wie bekomme ich die Green Card“ oder auch Legal Permanent Residency. Die Green Card kann ein ausländischer Staatsangehöriger zum Beispiel durch die Heirat mit einem US-Staatsangehörigen erlangen. Vor Antragseinreichung ist oft eine qualifizierte Rechsberatung notwendig, damit sichergestellt wird, dass alle rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Der oft langwierige Prozess zur Green Card läuft grundsätzlich wie folgt ab:

Zunächst muss der US-Staatsangehörige für den ausländischen Ehepartner einen Antrag „Petition for Alien Relative“ einreichen, welchem unter anderem die Heiratsurkunde beigefügt wird. Befinden sich die Eheleute in den USA, so kann gleichzeitig ein Antrag auf Statusanpassung „Adjustment of Status Petition“ beim INS (Einwanderungsbehörde) gestellt werden. Bei einem Wohnsitz im Ausland findet dieses Antragsverfahren in dem zuständigen Konsulat statt. Leben die Eheleute schon in den USA und plant der ausländische Ehegatte während der Adjustment of Status Phase außerhalbs der USA zu reisen, so muss auch dazu eine Genehmigung beantragt werden, da generell eine Ausreise aus den USA in dieser Antragsphase als Antragsverzicht ausgelegt wird. Hatte der ausländische Ehegatte in der Vergangenheit bereits Probleme mit dem Gesetz, so kann deshalb ein Reisen in dieser Antragsphase problematisch sein. In einem solchen Fall ist eine Rechtsberatung vorher unumgänglich. Hinzu kommt, dass ein Behördenbescheid oft erst nach Monaten ergeht. Das bedeutet, dass – falls sich die Eheleute in den USA befinden, und der ausländische Ehegatte arbeiten möchte – noch ein Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis, die den Zeitraum bis zur Erteilung der Green Card abdeckt, gestellt werden muss.

Vor Erlass eines Bescheides kommt es zu einem Interview der Eheleute, womit unter anderem sichergestellt werden soll, dass die Ehe zum Zeitpunkt der Eheschliessung nicht zur Umgehung des Einwanderungsgesetzes eingegangen worden ist. Oft werden die Eheleute getrennt interviewt und das Interview wird per Videotape aufgezeichnet. Erhält man endlich die Green Card aufgrund einer Eheschliessung mit einem US-Staatsbürger, so wird diese grundsätzlich auf 2 Jahre bedingt erteilt. Innerhalb von 90 Tagen vom 2. Jahrestag der Erteilung der Bedingten Green Card muss dann ein Antrag auf Beseitigung der Bedingung gestellt werden. Der Beseitigungsantrag muss generell von beiden Eheleuten gestellt werden, wovon es jedoch einige Ausnahmen gibt.

Dieser Artikel stellt nur einige Grundsätze dar und ersetzt keine vollständige Rechtsberatung.

Von Ellen von Geyso, LL.M., J.D.*

* Die Autorin Ellen von Geyso, J.D., LL.M., ist in Deutschland und Florida zugelassene Rechtsanwältin. Artikel veröffentlicht in Florida World 4/2001 S. 36