Visa im Schnellverfahren
Die Finanzkrise in den USA wirkt sich auch auf das amerikanische Einwanderungsrecht aus. Um den hohen Anforderungen in der heutigen Geschäftswelt unter Berücksichtigung der angespannten Wirtschaftslage standhalten zu können, müssen Personal- und Geschäftsentscheidungen oft sofort fallen. Für Firmen in den USA enpuppt sich dabei der Umgang mit der überlasteten amerikanischen Einwanderungsbehörde (United States Citizenship and Immigration Service „USCIS“) oft als grosse Last, weil die Bürokratie mit der Bearbeitung von Geschäfsvisa für ausländische Arbeitskräfte so schnell garnicht mitziehen kann. Glücklicherweise hat sich dies vor Jahren geändert. USCIS implementierte bereits 2001 das damals langdiskutierte „Premium Processing“ Programm, welches eine Bearbeitungszeit innerhalb von Tagen – anstelle von oft Monaten – verspricht. Gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von US$1.000,- wird USCIS innerhalb von 15 Kalendertagen einen Behördenbescheid für qualifizierte Anträge erlassen; sei es in Form einer Genehmigung, einer Antragsablehnungsandrohung, einer Aufforderung weiterer Unterlagen vorzulegen, oder einer Ermittlungseinleitung aufgrund der falscher Angabe. Ergeht innerhalb des gesetzlichen Zeitrahmens kein Behördenbescheid, so wird INS die US$1.000,- erstatten und den Antrag trotzdem weiterbearbeiten.
Firmen können nach Zahlung der entsprechenden Gebühr sowie der Einreichung entsprechender Formulare an diesem Programm teilnehmen. Zur Zeit hat die US Einwanderungsbehörde folgende Nichteinwanderungs-Visakategorien für teilnahmeberechtigt erklärt:
- E-1 Treaty Trader;
- E-2 Treaty Investor;
- H-2A Landarbeiter
- H-2B Arbeiter auf Zeit;
- H-3 Trainee;
- L-1 Intra-company Transfer;
- O-1 und O-2 Ausländer mit aussergewöhnlichen Fähigkeiten/Erfolgen;
- P-1, P-2 und P-3 Athleten und Entertainer;
- Q-1 Teilnehmer am internationalen Kulturaustausch;
- H-1B Temporäre qualifiziert Fachkräfte;
- R-1 Temporäre Arbeitskräfte in religiösen Berufen; und
- Fachkräfte, die unter das NAFTA Abkommen mit Canada und Mexiko fallen.
Zwischenzeitlich wurden von der USCIS auch bestimmte Anträge auf die Green Card für teilnahmeberechtigt erklärt, von denen später jedoch wieder einige aus dem Programm herausgenommen wurden.
Neben dem Premium Processing Programm wird die Einwanderungsbehörde ihre bereits bestehenden „Policies“ und das Procedere für Anträge auf eine beschleunigte Bearbeitung fortsetzten. Das Premium Processing Programm war ein langerwarteter und positiver Einschnitt im Einwanderungsrecht, von dem die Geschäftswelt insbesondere zur heutigen Zeit profitieren kann. Da die Behörde die praktische Anwendung verfolgt und ständig entsprechende Änderungen vornimmt, sollte man einen Rechtsanwalt konsultieren, welcher im Einwanderungsrecht praktiziert. Dieser Artikel gibt selbstverständlich lediglich generelle Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
*Die Autorin, Ellen von Geyso ist sowohl in Deutschland als auch in Florida zugelassenen Rechtsanwältin. Sie ist Gründerin der Kanzlei Ellen von Geyso, PA und praktiziert seit 1998 US Einwanderungsrecht. Sie kann telefonisch im Miami Büro unter (305) 365-0325 oder per e-mail info@vongeyso.com erreicht werden.
Artikel veröffentlicht Florida Sun Magazine 3/2008