VISA-Bestimmungen Deutschland
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen des deutschen Ausländerrechts, insbesondere im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit in Deutschland und dem Familiennachzug.

Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einholen. Die geplante Erwerbstätigkeit darf aber erst nach Erteilung des entsprechenden Aufenthaltstitels aufgenommen werden. Alle übrigen Staatsangehörigen müssen bereits vor der Einreise bei der für ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragen.
Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit als auch des von der Bundesregierung im Jahre 1973 beschlossenen Anwerbestopps wird der Arbeitsmarktzugang von drittstaatsangehörigen Ausländern durch eine Beschäftigungsverordnung limitiert. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist grundsätzlich auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt und bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung der Arbeitsverwaltung.
Bestimmte Länder unterliegen dem Schengener Abkommen und sind von der Visapflicht befreit. US Amerikanische Staatsangehörige können ebenfalls visafrei nach Deutschland einreisen, dürfen aber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.