Staatsangehörigkeit
Rechtsanwältin Ellen von Geyso ist in Deutschland und den USA zugelassen.

Wir beraten in Fragen der doppelten Staatsangehörigkeit, bei Anträgen auf Erteilung von Beibehaltungsgenehmigung, Anträgen auf Wiedereinbürgerung bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, und im deutschen Ausländerrecht. Wir unterstützen zudem bei Anträgen auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung gemäß 15 StAG und bei Einbürgerungen aus Gründen der Wiedergutmachung (Art. 116 GG und 15 StAG).