Visums Ablehnungen / Waiver

Die Kanzlei unterstützt Sie bei der Beschaffung von Waiver-Anträgen (Sondergenehmigungen) vom Department of Homeland Security im Rahmen des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes.

Falls der Antragsteller falsche Angaben gegenüber der U.S. Einwanderungsbehörde gemacht hat oder den genehmigten Aufenthaltsdauerzeitraum mehr als 180 Tage überschritten hat, besteht die Möglichkeit, dass der Visumsantrag abgelehnt wird und der Antragsteller einen Waiver-Antrag stellen muß. Gleiches gilt bei etwaigen Verurteilungen oder Vorstrafen; in begrenzten Fällen wird das Visum abgelehnt, und es muß ein Waiver-Antrag gestellt werden.

Wir bearbeiten alle Arten von Waiver-Anträgen, z.B. den generellen Waiver-Antrag für Nicht-Einwanderungsvisa nach § 212 (d) (3) INA oder auch I-601 Anträge. Wir bieten auch Hilfe für andere Anwälte bei der Bewertung von ausländischen Urteilen an, insbesondere ob Verurteilungen nach dem Strafgesetzbuch aus Deutschland, der Schweiz, oder Österreich („Penal Code Austria, Germany or Switzerland) Delikte enthalten, welche gegen die guten Sitten verstoßen (sog. Crime Involing Moral Turpitute).

Informationen über Visumsablehnung wegen Straftaten finden Sie hier.

Eine Liste von Straftaten, die als „Crimes Involving Moral Turpitude“ eingestuft werden finden Sie hier.