2024-09-09

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UPDATE ZUR DOPPELTEN STAATSANGEHÖRIGKEIT: Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts bekannt gegeben.

Am 19. Januar 2024 hat der Bundestag das „Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“ verabschiedet. Das Parlament hat eine Reform auf den Weg gebracht, die folgende Änderungen des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts beinhaltet:

· Verkürzung der Einbürgerungsfrist von acht auf fünf Jahre (drei Jahre bei „besonderen Integrationsleistungen“);
· Einführung der doppelten Staatsangehörigkeit;
· Abschaffung der Beibehaltungsgenehmigung für deutsche Staatsangehörige; (keine Beibehaltungsgenehmigung mehr)
· Erleichterte Einbürgerungskriterien für Menschen der  Gastarbeitergeneration.

Dieses Gesetz tritt am 26. Juni 2024 in Kraft. Ab dem 27. Juni 2024 ist daher keine Beibehaltungsgenehmigung mehr erforderlich, um einen automatischen Verlust der Staatsangehörigkeit  bei der Beantragung der US-amerikanischen oder anderer Staatsbürgerschaften zu vermeiden. Wichtig: Diese Regelung gilt erst NACH ihrem Inkrafttreten am 26. Juni 2024! Bis dahin kann der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft nur durch die Ausstellung einer Beibehaltungsurkunde vor Erwerb der US-amerikanischen Staatsbürgerschaft vermieden werden (Aushändigung der Beibehaltungsurkunde an den Antragsteller).

Ellen von Geyso PA ©