I. Einwanderungsvisa aufgrund eines Stellenangebotes

Mit wenigen Ausnahmen, ist ein konkretes Stellenangebot eines Arbeitsgebers mit Sitz in den USA erforderlich, um sich für die Einwanderung aufgrund eines Stellenangebots zu qualifizieren.

Die Ausgabe von Visa aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses unterliegt unter Umständen einer Jahresquote, was langjährige Wartezeiten zur Folge haben kann.

  • Bevorzugte Arbeitnehmer (Vorzugskategorie 1):
    Personen mit außergewöhnlichen Qualifikationen auf dem Gebiet der Wissenschaft, Bildung, Kunst, Wirtschaft oder Sport; bedeutende Professoren und Forschungswissenschaftler sowie bestimmte leitende Führungskräfte („Executive“) und Manager
  • Mitglieder bestimmter „Berufsstände“ (Vorzugskategorie 2):
    Angehörige akademischer Berufe, Personen mit herausragenden Fähigkeiten in Wissenschaften, Kunst und Wirtschaft
  • Fachkräfte, gelernte und ungelernte Arbeitskräfte (Vorzugskategorie 3):
    Berufstätige mit Universitätsabschluss (Bakkalaureat „BA“); ausgebildete Arbeitskräfte mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung sowie andere Arbeiter, deren Fähigkeiten in den USA gesucht werden
  • Besondere Einwanderer (Vorzugkategorie 4):
    Pfarrer, Pastoren, bestimmte Mitarbeiter von Glaubensgruppen oder Religionsgemeinschaften, bestimmte Mitarbeiter internationaler Organisationen und deren unmittelbaren Familienangehörige, qualifizierte oder empfohlene jetzige oder frühere Mitarbeiter der U.S.-Regierung sowie zurückkehrende Gebietsansässige
  • Investoren (Vorzugskategorie 5):
    Investoren, die Arbeitsplätze für wenigstens 10 Personen schaffen, mit denen sie nicht verwandt sind, indem sie Kapital in ein neues Wirtschaftsunternehmen in den USA investieren. Der erforderliche Mindestkapitalbetrag beträgt $ 900.000 bis $ 1.800.000, abhängig von der Wirschaftsstärke des geografischen Gebiets.

Für die Änderungen im EB-5 Progam in 2019 siehe hier: https://www.uscis.gov/eb-5