III. Green Card Lotterie
Der U.S. Kongress hat gesetzlich geregelt, dass jährlich 50.000 „Diversity Visas“ (DV) aufgrund der Green Card Lotterie ausgegeben werden.

Die Teilnahmebedingungen sind auf der offiziellen Webpage des U.S. Aussenministeriums einsehbar (www.travel.state.gov). Die Teilnahme ist gebührenfrei und man benötigt keinen Rechtsanwalt. Mindestvoraussetzung ist ein U.S. Highschool-Abschluss oder ein equivalenter Schulabschluss oder eine zweijährige Berufserfahrung innerhalb der vergangenen 5 Jahren in einem Berufzweig, der mindestens 2 Jahre Ausbildung erfordert. Weitere Informationen sind auf www.travel.state.gov abfragbar.
Achten Sie darauf, dass Sie ausschliesslich auf die offizielle Webpage gehen, da sich laut Aussage des U.S. Aussenministeriums viele betrügerische Seiten im Internet befinden. Wenn Sie gewonnen haben, werden Sie schriftlich – nicht per e-mail – informiert. Der nächste Schritt ist dann das Antragsverfahren für die Green Card beim U.S. Konsulat im Heimatland („Consular Processing“). Falls sich der Gewinner bereits mit einem Nichteinwanderungsvisum in den USA aufhält und keine gesetzlichen Auschlussgründe vorliegen, kann dieser Schritt auch innerhalb der USA stattfinden („Adjustment of Status“). Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in Consular Processing oder Adjustment of Status Angelegenheiten, und wir stehen für ein Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.