II. Einwanderung aufgrund von Verwandtschaftsbeziehungen

Nur die folgenden unmittelbaren Familienangehörige von U.S.-Staatsangehörigen sind einwanderungsberechtigt im Rahmen dieser Einwanderungskategorie, und unterliegen keiner Quote.

  • Ehepartner eines U.S.-Staatsangehörigen
  • Kinder under 21 Jahren eines U.S.- Staatsangehörigen
  • Eltern eines U.S.-Staatsangehörigen

Ausschliesslich Personen mit den unten aufgeführten Verwandtschaftsgraden zu US-Staatsangehörigen oder Einwohnern mit Daueraufenthaltserlaubnis können im Rahmen der Vorzugskategorie „Familiennachzug“ einwandern. Diese unterliegen im Gegensatz zu den obigen unmittelbaren Familienangehörigen einer Quote. Entsprechend § 201 des Immigration and Nationality Acts (INA), wird ein Minimum von 225.000 Einwanderungsvisa jährlich ausgeteilt. Darum gibt es für jedes Visum in dieser Kategorie eine Wartezeit vom Tag der Antragseinreichung „priority date“ bis zur tatsächlichen Bearbeitung. Die aktuellen Bearbeitugstermine sind in dem Visa Bulletin (www.travel.state.gov) nachzulesen.

  • 1. Vorzugskategorie: Unverheiratete Söhne oder Töchter (über 21) von U.S.-Staatsangehörigen
  • 2. Vorzugskategorie: Ehepartner, Kinder oder unverheiratete Söhne oder Töchter von Einwohnern mit Green Card
  • 3. Vorzugskategorie: Verheiratete Söhne oder Töchter von U.S.-Staatsangehörigen
  • 4. Vorzugskategorie: Geschwister von U.S.-Staatsangehörigen

Der U.S.-Staatsbürger muss älter als 21 Jahre sein.